Mutter-Kind-pass

Die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen dienen der gesundheitlichen Vorsorge von Mutter und Kind.

Insgesamt sind 5 Untersuchungen in der Schwangerschaft und 5 Untersuchungen in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes vorgesehen, weitere 4 Untersuchungen können bis zum 5.Lebensjahr des Kindes vorgenommen werden.

Die Sozialversicherungsträger sehen in den Untersuchungen regelmäßige Kontrolle von Größe, Gewicht, Entwicklungs- und Ernährungszustand sowie internem Status vor.

 

Je nach Bedarf empfehle ich als optionale Zusatzleistung eine Erweiterung der Mutter-Kind-Pass Untersuchung um eine homöopathische Anamnese -und wenn notwendig Therapie- sowie zumindest eine craniosacrale Begutachtung im ersten Lebensjahr.

Da meine kleinen Patienten ihre Beschwerden noch nicht verbal äußern können, kann  ich mir so ein wesentlich besseres Bild von ihrem Wohlbefinden meiner kleinen Patienten machen und frühzeitig unterstützend eingreifen.

 

Gerade während der Schwangerschaft sollten viele herkömmliche Medikamente wegen ihrer starken Nebenwirkungen und Risiken für das ungeborene Kind nicht eingesetzt werden. Hier kann eine homöopathische Behandlung helfen: Durch sie können viele Beschwerden schonend gelindert werden. Auch eine sanfte Geburt für Mutter und Kind kann durch die Homöopathie unterstützt werden.

Für Babies und Kleinkinder eignet sich die Methode der Homöopathie ebenfalls sehr gut, da die Selbstheilungskräfte der kleinen Organismen sanft und ohne Nebenwirkungen aktiviert und unterstützt werden.

Sowohl bei akuten als auch bei chronischen Beschwerden können homöopathische Mittel helfen.

Mit einer homöopathischen Behandlung kann ich im Bedarfsfall sehr rasch und bereits bei  schulmedizinisch gesehen harmlosen Veränderungen des Kindes (zum Beispiel Drei- Monats-Koliken, vermehrtes Schreien, Ängste, Schlaflosigkeit, Ekzeme,...)  regulierend eingreifen, und  der Entstehung von schweren Krankheiten vorbeugen.

 

Die Leistungen der Mutter-Kind-Pass- Untersuchungen werden teilweise von der Krankenkasse wieder refundiert, wenn Sie die Honorarnote dort einreichen.

Die optionalen Zusatzleistungen wie Homöopathie und Osteopathie werden von Zusatzversicherungen meist zur Gänze refundiert.

 

 

https://www.gesundheit.gv.at/leben/eltern/mutter-kind-pass

 

 

 

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